Allgemeine Geschäftsbedingungen und Hausordnung

 

Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag

  1. Mit einer mündlichen, fernmündlichen oder schriftlichen ( auch email) Unterkunftsreservierung haben Sie mit uns als Ihrem Gastgeber einen rechtsgültigen Mietvertrag abgeschlossen. Es gelten die Bestimmungen des befristeten Mietvertrages aus dem BGB und zusätzlich die Rahmenbedingungen des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes ( DEHOGA).
    Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Unterkunft bestellt und zugesagt ist.
  2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrag verpflichtet beide Parteien zur Erfüllung des Vertrages und kann nicht einseitig d.h. Ohne Zustimmung des anderen Vertragspartner gelöst werden. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft dem Gast Schadensersatz zu leisten.
  3. Der Gast ist verpflichte, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen gemäß der Internationalen Hotelordnung bei Ferienwohnungen 10%.
  4. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommenen Unterkünfte nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten; bis zur Weitervermietung jedoch haftet der Gast nach Punkt 3.
  5. Der Gast wird umgehend auf seine Verpflichtung hingewiesen, evtl. Ausfallkosten zu übernehmen. Erst nach Ablauf des stornierten Buchungszeitraumes werden dem Gast die Kosten in Rechnung gestellt.
  6. Gerichtsstand: Kitzingen
  7. Für den Erfüllungsanspruch kommt es rechtlich nicht darauf an:
    • Aus welchen Gründen die reservierte Unterkunft nicht in Anspruch genommen wird!
    • Zu welchem Zeitpunkt die Reservierung rückgängig gemacht wurde.
    • Begründung: da es keinen einseitigen Rücktritt vom Vertrag gibt, ist der Zeitpunkt der Stornierung rechtlich unerheblich.
  8. Grundsätzlich wird eine Stornierungsgebühr von 50.- € fällig.
  9. Die Wohnungen und Zimmer sind wieder in einem sauberen Zustand an das Feriendomizil Fam. Winter zu übergeben. Bei überstarken Verschmutzungen behält sich die Fam. Winter vor, den Mehraufwand für die Endreinigung zusätzlich je nach Aufwand in Rechnung zu stellen.
  10. Kaution für Küche: Wird mit 25,00 Euro pro Person bei Anreise hinterlegt.
    Die Kaution wird nach Kontrolle und ordnungsgemäßer Übergabe der Küche am Abreisetag wieder zurück bezahlt. Sollten Nachreinigungen erforderlich sein wird dies mit einem Stundenlohn von 20,00 Euro abgezogen.
  11. Entstehen in den Wohnungen/ Zimmern irgendwelche Schäden, ( z.B. Glasbruch, Brandflecken, Verunreinigungen von Matratzen und Bettwäsche usw.) die durch die Gäste oder deren Haustiere verursacht werden, kommt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Gastes dafür auf. Besteht keine Haftpflichtversicherung oder kommt diese nicht für den Schaden auf, so haftet der Gast persönlich für den entstandenen Schaden.
  12. An- und Abreisetag gelten als ein Miettag und werden als solcher berechnet. Am Anreisetag steht dem Gast die  bestellte Ferienwohnung/ Zimmer ab 14:00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag hat der Gast die Ferienwohnung/ Zimmer bis 10:00 Uhr zu verlassen, um dem Feriendomizil Winter Gelegenheit zu geben, diese für den nachfolgenden Gast wieder herzurichten. Bei Nichteinhaltung der Abreisezeit berechnen wir Ihnen einen weiteren Tag.
  13. Rücktritt/ Storno
    Ein kostenfreier Rücktritt des Gastes ist daher ausgeschlossen. Reist der Gast erst gar nicht an oder tritt er während des Aufenthaltes vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, den vereinbarten Preis abzüglich ersparten Aufwendungen zu zahlen.
    Zu den ersparten Aufwendungen gehören z.B. Wäsche, Frühstück, Strom, Heizung ( pauschal werden 10% abgezogen)

 

Wir empfehlen unseren Gästen dringend eine Reiserücktrittsversicherung.

 

Informationen zum Datenschutz nach EU-DSGVO

Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt auch bei Bestandskunden Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstraße 11, 41460 Neuss zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Im Auftrage von Creditreform Boniversum teilen wir Ihnen bereits vorab dazu folgende Informationen gem. Art. 14 EU-DSGVO mit:
Die Creditreform Boniversum GmbH ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Privatpersonen gespeichert werden.
Auf dieser Basis erteilt Creditreform Boniversum Bonitätsauskünfte an ihre Kunden. Zu den Kunden gehören beispielsweise Kreditinstitute, Leasinggesellschaften, Versicherungen, Telekommunikationsunternehmen, Unternehmen des Forderungsmanagements, Versand-, Groß- und Einzelhandelsfirmen sowie andere Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen liefern bzw. erbringen. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u. a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt.
In der Datenbank der Creditreform Boniversum werden insbesondere Angaben gespeichert über den Namen, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse, das Zahlungsverhalten und die Beteiligungsverhältnisse von Personen. Zweck der Verarbeitung der gespeicherten Daten ist die Erteilung von Auskünften über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f EU-DSGVO. Auskünfte über diese Daten dürfen danach nur erteilt werden, wenn ein Kunde ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegt. Sofern Daten in Staaten außerhalb der EU übermittelt werden, erfolgt dies auf Basis der sog. „Standardvertragsklauseln“, die Sie unter dem Link http://links.boniversum.de/standardvertragsklauseln einsehen oder sich von dort zusenden lassen können.
Die Daten werden solange gespeichert, wie ihre Kenntnis für die Erfüllung des Zwecks der Speicherung notwendig ist. Notwendig ist die Kenntnis in der Regel für eine Speicherdauer von zunächst drei Jahren. Nach Ablauf wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß §882e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintragungsanordnung taggenau gelöscht.
Weitere Informationen finden Sie dazu auch unter www.boniversum.de/bonipedia unter der Rubrik Datenlöschung.
Berechtigte Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1f EU-DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Geschäftsanbahnung, Beteiligungsverhältnisse, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft.
Sie haben gegenüber der Creditreform Boniversum GmbH ein Recht auf Auskunft über die dort zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Soweit die über Sie gespeicherten Daten falsch sein sollten, haben Sie einen Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festgestellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, haben Sie bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jeweiligen Daten. Sind Ihre Daten unvollständig, so können Sie deren Vervollständigung verlangen.

Sofern Sie Ihre Einwilligung zur Verarbeitung der bei Creditreform Boniversum gespeicherten Daten gegeben haben, haben Sie das Recht, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund Ihrer Einwilligung bis zu einem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung Ihrer Daten nicht berührt.
Sollten Sie Einwände, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, können Sie sich mit den unten aufgeführten Kontaktdaten jederzeit an den Datenschutzbeauftragten der Creditreform Boniversum wenden. Dieser wird Ihnen schnell und vertrauensvoll in allen Fragen des Datenschutzes weiterhelfen. Im Falle eines vermuteten Datenschutzverstoßes haben Sie das Recht, sich bei einer Landesdatenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren. Zuständig für die Creditreform Boniversum ist die Landesbeauftragte für Datenschutz NRW, Postfach 20 24 44, 40102 Düsseldorf, E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de.
Die Daten, die Creditreform Boniversum zu Ihnen gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkassounternehmen und von deren Kunden.
Um Ihre Bonität zu beschreiben, bildet Creditreform Boniversum zu Ihren Daten einen Scorewert. In den Scorewert fließen Daten zu Alter und Geschlecht, Adressdaten und teilweise Zahlungserfahrungsdaten ein. Diese Daten fließen mit unterschiedlicher Gewichtung in die Scorewertberechnung ein. Die Creditreform Boniversum-Kunden nutzen die Scorewerte als Hilfsmittel bei der Durchführung eigener Kreditentscheidungen.

Widerspruchsrecht:
Sie können nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO der Datenverarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben (z. B. Frauenhaus oder Zeugenschutz), widersprechen. Ihren formlosen Widerspruch können Sie schriftlich an die Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstr. 11, 41460 Neuss oder per E-Mail an selbstauskunft@boniversum.de richten.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer Daten für Werbe- und Marketingzwecke bei der Boniversum widersprechen, werden die Daten für diese Zwecke nicht mehr verarbeitet.
Verantwortlich im Sinne des Art. 4 Nr. 7 EU-DSGVO ist die Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstr. 11, 41460 Neuss. Ihr Ansprechpartner bei der Boniversum ist der Consumer Service, Tel.: 02131 36845560, Fax: 02131 36845570, E-Mail: selbstauskunft@boniversum.de.
Den zuständigen Datenschutzbeauftragten der Boniversum erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Creditreform Boniversum GmbH, Datenschutzbeauftragter, Hellersbergstr. 11, 41460 Neuss, E-Mail: datenschutz@boniversum.de.

 

Buchung & Belegung

Die Unterkünfte dürfen nur von denjenigen Personen belegt werden, die in der Buchung angegeben sind. Insbesondere darf die Zahl der Personen nicht überschritten werden, dies gilt auch für Kinder, Kleinkinder, Babys und Jugendliche. Einen Anspruch auf Belegung mit mehr als der vereinbarten Personenzahl besteht nicht. Der Gastgeber kann die Aufnahme zusätzlicher Personen verweigern oder ggf. von einer Mehrvergütung abhängig machen.
Fremdpersonen ist der Zutritt in den Ferienwohnungen nicht gestattet.

 

Hausordnung

Liebe Gäste,

wir möchten Ihnen hier die Mietbedingungen für unsere Ferienwohnungen bekannt geben. Die Mietbedingungen stellen im Wesentlichen eine Hausordnung dar und beschreiben den Ablauf der Buchung und der Bezahlung. Mit der Buchungsbestätigung erkennen der Mieter und seine Mitreisenden diese Bedingungen verbindlich an.

Buchung und Anzahlung: Für eine Buchung benötigen wir von Ihnen Ihren Namen, Vornamen, vollständige Adresse sowie die E-Mail-Adresse. Sie erhalten von uns per Email oder Post eine Reservierungsbestätigung, die Sie uns bitte unterschrieben zurück senden. Auf der Reservierungsbestätigung sind unsere Bankverbindung und ein Anzahlungsbetrag von etwa 20% des Gesamtbetrages eingetragen. Die Anzahlung muss innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Reservierungsbestätigung erfolgen. Restzahlung: (80%) in bar bei Schlüsselübergabe. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Gesamtpreis am Anreisetag in bar zu entrichten. Der Mietpreis des Ferienquartiers richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste.

Die Schlüsselübergabe erfolgt am Anreisetag am Haus, der jeweiligen Ferienwohnung.

An- und Abreise: Die Anreise sollte zwischen 14:00 und 18:00 Uhr erfolgen.

Falls die Anreise später erfolgt, bitten wir Sie dies telefonisch mit uns abzustimmen.

Um die Ferienwohnung für die nächsten Gäste vorzubereiten, möchten wir Sie bitten die Ferienwohnung bis spätestens 10:00 Uhr in einem ordentlichen Zustand zu Verfügung zu stellen.
Dazu gehört das Spülen des Geschirrs, die Trennung und Entsorgung Ihrer Abfälle in die dafür vorgesehenen Behältnisse, sowie ein abschließendes Staubsaugen der Ferienwohnung. Den ausgehändigten Schlüssel geben Sie bitte an uns zurück oder lassen Ihn ggf. auf dem Wohnzimmertisch liegen.

Wäscheset: Ein Wäscheset besteht pro Person aus 1 x Bettwäsche, 1 x Duschtuch, 1 x Handtuch und für die Küche 2 x Geschirrhandtuch. Sollten Sie während Ihres Aufenthaltes einen Wechsel wünschen, so berechnen wir 15,- Euro pro Set.

Rauchen: Die Ferienwohnungen sind alles reine Nichtraucher-Ferienwohnungen. Bei einem Verstoß gegen das Rauchverbot stellen wir dem Gast Renovierungskosten von 500,- Euro in Rechnung.
Verstöße gegen die Hausordnung, sehen wir uns gezwungen dem Gast mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Der gezahlte Leistungspreis wird nicht zurückerstattet.

Ruhezeiten: Die Ferienwohnung befindet sich in einem Wohngebiet und wir möchten Sie daher bitten die öffentlichen Ruhezeiten wie Mittag-, Nacht- und Sonntagruhe einzuhalten.

Haustiere: Haustiere sind leider nicht gestattet.

Haftung: Der Mieter und seine Begleitpersonen haften im vollen Umfang für die verursachten Schäden oder Fehlbestände am Inventar oder der Einrichtung der Ferienwohnung.
Einrichtungsgegenstände dürfen nicht – auch nicht vorübergehend – aus der Ferienwohnung entfernt und auch nicht umgestellt werden. Entstandene Schäden oder Fehlbestände am Inventar oder der Einrichtung während der Mietzeit sind umgehend dem Vermieter zu melden und vom Mieter zum Selbstkostenpreis sofort zu ersetzen. – Kann in der Regel über die private Haftpflichtversicherung reguliert werden. – Durch höhere Gewalt entstandene Schäden sind hiervon ausgeschlossen. Bei Schlüsselverlust durch den Mieter trägt dieser die Kosten für die Anschaffung und den Einbau einer entsprechend neu zu installierenden Schließanlage und der Schlüssel.

Vorzeitige Abreise: Bei einer vorzeitigen Abreise besteht kein Anspruch auf Erstattung des Mietpreises. Wir werden uns jedoch bemühen die Unterkunft anderweitig zu vermieten und die Einnahmen entsprechend zu verrechnen.

Kündigung durch den Vermieter: Falls der Gast nachweislich dem Ruf, der Sicherheit und dem Ansehen der Ferienwohnung schadet, oder bei Vorliegen eines sonstigen wichtigen Grundes, ist der Vermieter jederzeit berechtigt, den Mietvertrag (auch nach Bezug der Ferienwohnung) ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf eine Mietpreiserstattung.

Mängel der Ferienwohnung sind sofort dem Vermieter mitzuteilen. Der Gast gewährt dem Vermieter eine Frist von 36 Stunden zur Beseitigung der Mängel, dabei hat der Mieter Mitwirkungspflicht und ist verpflichtet, alles infolge zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehende Schäden zu vermeiden. Spätere Reklamationen werden nicht akzeptiert und können nicht angerechnet werden. Bei einem kurzfristigen Ausfall der öffentlichen Versorgung oder durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch auf Preisminderung.

Hausrecht: Unter bestimmten Umständen (zur Schadensvermeidung, Feuer, Rohrbruch, Sturmschaden etc.) kann es notwendig sein, dass der Vermieter die Ferienwohnung ohne Wissen des Gastes betreten muss.

Salvatorische Klausel: Sollte eine der zuvor beschriebenen Mietbedingungen rechtsungültig sein, so wird diese durch eine sinngemäß am nächsten kommende Regelung ersetzt. Die anderen Mietbedingungen bleiben davon unberührt und weiterhin gültig.

Gerichtsstand: Kitzingen